Reglement Vittoria-Fischer MTB Cup 2025

Der Vittoria-Fischer MTB Cup 2025 besteht aus 5 Rennen.

1. Kategorien

Jeder Teilnehmer darf nur in einer Kategorie starten. Es ist nicht erlaubt am gleichen Tag in mehreren Kategorien teilzunehmen (ausser E-Bike Rennen). Der Fahrer ist verpflichtet in der, seinem Jahrgang entsprechenden Kategorie zu starten, ausser in der Kategorie Plausch und E-Bike.

Kategorie Jahrgänge Lizenz
Elite Männer 2006 und älter mit Lizenz
Elite Frauen 2006 und älter mit Lizenz
Amateur/Master 2006 und älter mit Lizenz
U19 Junioren 2007 - 2008 mit Lizenz
U19 Juniorinnen 2007 - 2008 mit Lizenz
Fun Männer 1 1976 - 2008 ohne Lizenz
Fun Männer 2 1975 und älter ohne Lizenz
Fun Frauen 2007 und älter ohne Lizenz
Plausch Alter frei ohne Lizenz

2. Kategorien Vittoria-Fischer MTB Cup Kids

Kategorie Jahrgänge
Hard (U17) 2009- 2010
Mega (U15) 2011 - 2012
Rock (U13) 2013 - 2014
Cross (U11) 2015 - 2016
Soft (U9) 2017 und jünger

Separate Wertung für Mädchen

3. Anmeldung

Registrierung via Internet-Anmeldung bis 1 Tag vor dem Rennen über https://mtb-cup.ch/registration möglich.

Das Startgeld für die Internet-Anmeldung muss online bezahlt werden. Nachmeldungen am Renntag werden bei der Startnummerausgabe bezahlt.

Am Renntag kann nur das Startgeld vom aktuellen Rennen bezahlt werden.

4. Startgeld

Anmeldungen am Renntag zahlen zusätzlich eine Nachmeldegebühr.

Kategorien Anmeldegebühr Nachmeldegebühr
Elite Herren, Amateure/Masters, Elite Frauen CHF 40.- CHF 10.-
Junioren, Juniorinnen CHF 35.- CHR 10.-
Fun 1, Fun 2, Fun Frauen, Plausch CHF 30.- CHF 10.-
Rock, Mega, Hard, Cross, Soft CHF 20.- CHF 5.-

Für Rennen der Kategorie C1/C2 können andere Startgelder verlangt werden. Das Nichtstarten an einem Rennen berechtigt nicht zur Rückforderung des einbezahlten Startgeldes.

Bei Fällen höherer Gewalt und einer allenfalls notwendigen Absage der Veranstaltung oder einer Verkürzung der Rennen ist die Rückerstattung der Teilnahmegebühren ausgeschlossen. Je nach Situation kann der Vittoria-Fischer MTB Cup einen Teil der Anmeldegebühren als Gutschein erstatten.

5. Rennstrecken

Streckenlänge, Rundenzahlen und Profile sind im Internet unter https://www.mtb-cup.ch ersichtlich. Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

6. Mountainbikes

Am Vittoria-Fischer MTB Cup sind nur Mountainbikes zugelassen. Quervelos sind nicht erlaubt.

7. Versicherung

Jede/r Teilnehmer/in ist für seine Versicherung selbst verantwortlich. Der Veranstalter und der Vittoria-Fischer MTB Cup lehnen jede Haftung ab.

8. Protest

Proteste sind ausschliesslich an die Rennleitung des Vittoria-Fischer MTB Cup zu richten, Protestgebühr Fr. 50.-.

9. Start/Überrundungen

Die Rennen werden im Massenstart pro Kategorie gestartet. Es können mehrere Kategorien gleichzeitig im Rennen und auf der Strecke sein.

Startaufstellung erfolgt gemäss Reglement UCI, swiss-cycling und der Gesamtwertung Vittoria-Fischer MTB Cup.

Die Rundenzahlen werden vor dem Start durch den Speaker mitgeteilt.

Das Rennen ist beendet sobald der Sieger der Kategorie die Ziellinie überfährt. Überrundete Rennfahrer fahren noch bis ins Ziel.

Wenn ein Rennen nicht beendet werden kann infolge Defekt oder Aufgabe (DNF), zählt das Rennen trotzdem für die Gesamtwertung und der Fahrer erhält einen (1) Punkt.

10. Training

Die Streckenposten sind angewiesen, der Rennleitung FahrerInnen zu melden, die während eines laufenden Rennens auf der Strecke trainieren! In Härtefällen (z.B. Behinderung) behält sich die Rennleitung vor, gemeldete Fahrer zur Strafe am Ende ihres Startfeldes starten zu lassen.

11. Siegerehrungen

Die Siegerehrungen (Blumen) für die ersten 3 (5 bei den Lizenzkategorien) finden unmittelbar nach jedem Rennen im Zielbereich statt (Siegerpodest, Ehrendamen). Die Rangverkündigung ist nicht zwingend, erfolgt nach dem jeweiligen Rennen entweder im Zielgelände oder im Festzelt durch den Veranstalter gemäss Tagesprogram. Optionale Naturalpreise werden durch den Veranstalter übergeben.

12. Preisgeld

Die Preisgelder werden nach dem minimalen Schema Swiss Cycling für F Rennen ausbezahlt. Preisgelder gibt es nur in den Lizenzkategorien. Das Preisschema ist verbindlich, kann aber vom Veranstalter erweitert werden. Für Rennen der Kategorie C1/C2/C3 gibt es Preisgelder nach UCI Reglement.

Rang Elite Amateur, Masters Elite, Frauen Junioren Juniorinnen
1 220 90 220 80 80
2 165 85 165 60 60
3 110 75 110 40 40
4 90 65 90 30 30
5 60 55 60 25 25
Total 665 370 665 235 235

Das Preisgeld wird vom Veranstalter bereitgestellt. Nicht abgeholte Preisgelder verfallen zu Gunsten des Veranstalters.

13. Aargauer-Meisterschaft

Die Aargauer Meisterschaft wird an einem Rennen entschieden.

Austragungsort 2025 ist Hägglingen.

Aargauer Meistertitel werden in den Kategorien Elite, Amateure/Masters, Elite Frauen, Junioren, Juniorinnen, Hard (Mädchen/Knaben), Mega (Mädchen/Knaben) und Rock (Mädchen/Knaben) vergeben (11 Kategorien). Für die Aargauer-Meisterschaft zählen nur Fahrer mit Wohnort oder Swiss Cycling Verein im Kanton Aargau.

14. Gesamtwertung

Cupgewinner ist, wer die höchste Punktzahl erreicht. Alle Fahrer werden in die Gesamtwertung aufgenommen, die Zahl der Preisberechtigten wird pro Kategorie begrenzt. Männer 10 Teilnehmer, Frauen 5 Teilnehmerinnen (Fun 8, Fun Frauen 3, Plausch 8)

Ein Fahrer kann während der Saison die Kategorien wechseln, die Punkte für die Gesamtwertung werden nicht übernommen und bleiben in der alten Kategorie stehen. Für die Gesamtwertung wird nur eine (höhere) Kategorie berücksichtigt.

Das Schlussrennen ist nicht obligatorisch für die ersten 5 der Gesamtwertung wird die Teilnahme erwartet. Der Erinnerungspreis und das Preisgeld wird nur am Schlussrennen übergeben.

Für Rang 1-3 in der Gesamtwertung gibt es zusätzlich einen Pokal.

15. Punktewertung

Rang Punkte
1 100
2 80
3 70
4 65
5 61
6 58
7 56
8 55

Für jeden weiteren Rang 1 Punkt weniger. Ab Rang 60 ein Punkt. Ein DNF gibt 1 Punkt.

Bei Punktegleichheit entscheidet der Rang im Schlussrennen.

16. Publikationen

Bei den Rennen werden verschiedene Fotos und Videoaufnahmen gemacht, die Bilder können auf verschiedenen digitalen Medien veröffentlicht werden. Da die Aufnahmen im öffentlichen Raum erfolgen gelten die Regeln nach dem Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), siehe Link: Regeln für die Veröffentlichung von Fotos